Glaubenssachen in der Schule sind ein Dauerbrenner: Gehört Gott ins Klassenzimmer?
Religion ist in den meisten deutschen Bundesländern an öffentlichen Schulen keine AG, sondern ein „ordentliches Lehrfach“. Jede Schule muss es anbieten, so wie Mathe, Deutsch oder Biologie. So steht es im Grundgesetz. Darin heißt es in Artikel 7, Absatz 3, Satz 1:
- Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Das gilt überall in Deutschland außer in Bremen, Hamburg, Berlin und Brandenburg. Über den Inhalt und die Organisation entscheidet aber jedes Bundesland selbst. Dort stimmen sich die Kultusministerien mit den Kirchen ab.
Fast überall sorgt das Thema immer wieder für heiße Diskussionen, denn es gibt sehr unterschiedliche Meinungen zum Beispiel darüber, ob jedes Kind nur seine eigene Religion kennenlernen soll, ob alle Kinder gemeinsam die Weltreligionen erkunden, welchen Unterricht Jungen und Mädchen ohne Religion erhalten, ob Symbole und typische Kleidungsstücke der Religionen aus der Schule verbannt werden oder ob Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte die Feste der Religionen feiern dürfen. Die Antworten fallen in jedem Bundesland anders aus. Darum herrscht in Deutschland zum Thema Glaubenssachen in der Schule ein ziemliches Kuddelmuddel.