Jeder darf glauben was er will. Gilt dieses Grundgesetz auch in der Schule und in den Religionen?
In Deutschland verspricht das Grundgesetz jedem Menschen die freie Wahl und Ausübung seiner Religion. So darf jeder anderen öffentlich etwas über seine Religion erzählen, sich nach den Vorschriften seines Glaubens kleiden oder sich mit den Symbolen seiner Religion schmücken. Viele Christinnen und Christen tragen zum Beispiel ein Kreuz als Kettenanhänger, viele Musliminnen ein Koptuch und Juden eine Kippa.
Doch bis wohin reicht das Grundgesetz? Ist am Schultor Schluss damit? Manche Menschen meinen, Kinder dürfen nicht beeinflusst werden. Darum sollen in der Schule keine Zeichen der Religionen zu sehen sein. Gegen Religionsunterricht haben die meisten Eltern aber nichts einzuwenden. Andere Menschen sagen, das Grundgesetz gilt überall und für jeden, also auch für Kinder. Aber wann dürfen sie eigentlich über ihren Glauben entscheiden? Und wann und wie werden sie in die Glaubensgemeinschaften aufgenommen? Und dürfen sie diese auch wieder verlassen?
Auch hier entscheidet und handelt jede Religion auf ihre Weise.
Politik + Schule
- Glaubensfreiheit in der Schule
Jasmin Merdan/fotolia
Das deutsche Grundgesetz sichert jedem Gläubigen zu, dass er seine Religion frei wählen und ausüben darf.
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