Im Judentum war eine Scheidung schon zu Moses Zeiten möglich. Damals wie heute gelten für Männer und Frauen bei einer jüdischen Scheidung unterschiedliche Bedingungen.
Nach dem Talmud ist die Ehe ein heiliger Vertrag. Er sollte nur gebrochen werden, wenn keine Aussicht mehr besteht, dass sich ein Paar respektvoll begegnen kann. Auch im Judentum ist vor der Scheidung eine Bedenkzeit vorgeschrieben.
Wenn es zur Scheidung kommt, benötigt der Mann nur die Zustimmung seiner Frau. Möchte sich eine Frau scheiden lassen, muss sie ein Rabbinatsgericht einschalten.
Zum Scheidungsverfahren gehören drei Rabbiner und zwei Zeugen. Sie beschließen die Scheidung und dokumentieren den Beschluss in einem Scheidebrief. Er heißt Get. Das kommt aus dem Aramäischen und bedeutet Trennungsurkunde. Ihn bewahrt das Rabbinatsgericht auf. Die Geschiedenen erhalten einen Brief, der die Scheidung bezeugt und die Wiederheirat erlaubt.
Eine zweite Ehe ist im Judentum möglich – und zwar mit einem neuen Partner oder mit dem Expartner. Es gilt sogar als „gute Tat“ eines Mannes, mit seiner „Ex“ zu flirten und sie wieder zu heiraten, wenn sie zwischendurch keinen anderen Partner hatte. Diese Hochzeit ist dann ein ganz besonderes Fest.
Scheidung im Judentum
- eine neue Ehe ist erlaubt
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Wenn sich ein jüdisches Paar nicht mehr respektvoll begegnen kann, ist eine Scheidung möglich.
Scheidung in anderen Religionen
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