In Deutschland gilt die Familie bis heute als „Wiege der Gesellschaft“. Daher steht sie unter einem besonderen Schutz. Er ist geregelt im deutschen Grundgesetz.
In Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes heißt es:
- Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
- Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
- Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
- Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Auch für die meisten Religionen ist die Ehe die wichtigste Lebensgemeinschaft. Manchen ist sie sogar heilig und unauflösbar. Und viele haben auch Gebote, die dem Artikel 6 im deutschen Grundgesetz ähnlich sind. Eine liebevolle Ehe und eine Familie gehören daher für viele Gläubige nicht nur zum Leben, sondern auch zu ihrem Glauben dazu.
In manchen Glaubensgemeinschaften ist die Gründung einer Familie sogar ein Muss. Eine Ausnahme gilt dort nur für Menschen, die ein Leben im Kloster führen oder auf andere Weise ganz und gar ihrem Glauben dienen.
Mit der gleichgeschlechtlichen Ehe tun sich jedoch fast alle Religionen schwer. Nur in der evangelischen Kirche dürfen sich auch schwule und lesbische Paare das Ja-Wort geben.