Martinstag

- erinnert an Sankt Martin
Traditioneller Sankt-Martinsumzug mit Reiter und Kinder mit selbstgemachten Laternen
epd-bild/Guido Schiefer
Am Martinstag spielt ein verkleideter Reiter die Geschichte von Sankt Martin nach und Kinder ziehen mit selbstgemachten Laternen durch die Straßen und singen Lieder.
Moritz Vogel

Sankt Martin ist nicht nur für katholische Christinnen und Christen ein großes Vorbild, armen Menschen vom eigenen Hab und Gut etwas abzugeben. Auch viele andere Menschen ehren den Heiligen in jedem Jahr am Martinstag am 11. November mit Aufführungen und Umzügen. Vor allem Kinder und ihre Eltern nehmen daran teil.


Der heilige Martin lebte im 4. Jahrhundert nach Christus. Die Legende erzählt, dass er als römischer Soldat an einem kalten Wintertag auf einen nackten Bettler traf. Um ihn vor dem Erfrieren zu bewahren, soll Martin seinen eigenen warmen Mantel mit einem Schwert zerteilt und dem Bettler eine Hälfte abgegeben haben.
Später war Martin Bischof der französischen Stadt Tours und hat noch viel Gutes getan. Nach seinem Tod wurde er dort am 11. November im Jahr 397 mit einer großen Lichterprozession zu Grabe getragen.

Zum Martinstag gehören zahlreiche Bräuche, zum Beispiel diese:

  • In vielen Orten ziehen Kinder in der Dämmerung von Haus zu Haus, singen Martinslieder und bekommen dafür Obst oder Süßigkeiten.
  • Am Abend finden häufig Laternenumzüge statt. Oft sind sogar Pferd und Reiter dabei. Dann wartet am Ziel des Laternenumzuges ein Bettler und spielt mit dem Reiter die Geschichte von Sankt Martin nach.
  • Die Aufführung von Sankt Martin mit dem Bettler üben auch viele Kinder und Jugendliche in Schulen und Gemeinden ein.
  • Manche Familien essen am Martinstag eine Martinsgans.

Denn noch heute gilt nicht nur für Christinnen und Christen die Botschaft vom heiligen Martin: Jeder Mensch, der genug oder sogar mehr als genug zum Leben hat, sollte ärmeren Menschen und vor allem Menschen in Not etwas abgegeben. Das macht beide Seiten froh.

Martinstag
Namenstag des Heiligen Martin
3321
Schulfrei:
nein