Abtreibung im Judentum

- ist in den ersten 40 Tagen aus medizinischen Gründen erlaubt
Junge Frau schaut aus dem Fenster.
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Im Judentum darf eine Schwangerschaft unter bestimmten Voraussetzungen abgebrochen werden.

Im Judentum ist eine Abtreibung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und auch dann nur bis zum 40. Tag der Schwangerschaft erlaubt.

Juden und Jüdinnen glauben, dass die Seele erst am 41. Tag der Schwangerschaft in den Embryo einzieht, also rund sechs Wochen nach der Zeugung. Erst dann gilt er nach ihrer Lehre als richtiger Mensch. Bis dahin darf eine Schwangerschaft unter ganz bestimmten Voraussetzungen abgebrochen werden. Erlaubt ist die Abtreibung in dieser Zeit, wenn die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau in Gefahr bringt, wenn das Kind sehr schwer behindert ist oder wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam.

Das Leben und die Gesundheit der Mutter haben im Judentum allerdings immer Vorrang. Für sie ist eine Abtreibung daher auch nach dem 40. Tag noch erlaubt, wenn die Schwangerschaft oder die Geburt die Mutter in Lebensgefahr bringen.