Hochzeit im Judentum

- der Ablauf ist genau geregelt
Jüdisches Paar
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Ein beliebter Tag zum Heiraten ist für viele Jüdinnen und Juden der Dienstag.

Für viele Jüdinnen und Juden gehören Mann und Frau zusammen. Beide sind erst vollkommen, wenn sie verheiratet sind. Denn so steht es im Schöpfungsbericht und in der Tora. Die Hochzeit ist daher im Judentum ein sehr wichtiges Fest mit vielen Ritualen und einem genauen Ablaufplan. Sogar der Wochentag ist nicht egal. Ein besonders beliebter Tag zum Heiraten ist der Dienstag, denn laut Tora sagte Gott am dritten Tag der Schöpfung gleich zweimal „Siehe, es war gut“. Das gilt als besonderer Segen für die Brautleute.

Schon der Tag vor der Hochzeit ist genau geregelt: In den letzten 24 Stunden vor der Eheschließung darf sich das Brautpaar nicht mehr begegnen. In dieser Zeit besuchen beide getrennt eine Mikwe. Das ist ein jüdisches rituelles Bad.

Am Morgen des Hochzeitstages fasten viele jüdische Brautpaare. Denn mit der Ehe beginnt für sie ein neuer Lebensabschnitt. Darauf wollen sie sich ganz und gar konzentrieren.

Eine jüdische Hochzeitszeremonie findet immer unter dem Hochzeitsbaldachin statt. Er heißt Chuppa und steht in Israel stets im Freien. In anderen Ländern heiraten viele Jüdinnen und Juden in der Synagoge, wenn es draußen kalt ist oder regnet. Dann wird der Hochzeitsbaldachin dort aufgestellt.

Los geht es mit der Verlobung. Sie heißt Errussin. Dabei segnet der Rabbiner den Wein, von dem die Brautleute einen Schluck trinken. Anschließend steckt der Mann der Frau den Ehering an den Finger. Der Rabbi verliest den Ehevertrag Ketuba und übergibt ihn anschließend der Frau, denn er hält ihre Rechte fest.

Die Eheschließung selbst heißt Nissuin. Dazu spricht der Rabbi sieben Segenssprüche. Zu jedem von ihnen umrundet der Ehemann seine Frau ein weiteres Mal unter dem Baldachin. Im Anschluss trinkt das Ehepaar noch einmal einen Schluck von dem gesegneten Wein.

Dann ist das Paar ein Ehepaar – und das feiern oft alle gemeinsam mit einer festlichen Mahlzeit, mit Dankgebeten, Ansprachen und Tanz.

Manche Tage im Jahr sind für viele Jüdinnen und Juden als Hochzeitstermin übrigens tabu. Dazu gehören der Schabbat und andere Fest- und Fastentage. Auch in den drei Wochen vor „Tischa Be- Aw“ und an den 49 Tagen des Omerzählens nach dem 2. Pessachtag findet in der Regel keine Hochzeit statt. Eine Ausnahme in dieser Zeit ist der Freudentag Lag baOmer.